Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Sie sind Arbeitgeber und beabsichtigen die Einstellung eines neuen Mitarbeiters, bei dieser Gelegenheit soll Ihr Arbeitsvertragsmuster vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung geprüft werden? Oder Sie beabsichtigen die Umstrukturierung Ihres Unternehmens mit möglicherweise einhergehenden Kündigungen, die Sie anwaltlich begleitet haben möchten?

Oder Sie sind Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde und auf den nun eine Vielzahl von Fragen zukommt, die Sie erörtert und geklärt haben möchten? Vielleicht liegt Ihnen auch ein Arbeitszeugnis vor, das Sie aufgrund verschiedener Formulierungen nicht abschließend beurteilen können und welches vorsorglich durchgesehen werden soll?

Das Arbeitsrecht ist ein umfassendes und steten Änderungen in Gesetz und Rechtsprechung unterworfenes Rechtsgebiet. Meine Aufgabe ist es, Ihnen hier rechtlich aktuellen Rat zu erteilen und praktische Hilfe anzubieten, dies vor dem Hintergrund der unternehmerischen Interessen der Arbeitgeber einerseits und den Erwartungen der Arbeitnehmer andererseits. Grundlage für das arbeitsrechtliche Mandatsverhältnis sind auf meiner Seite Erfahrung, Geschick im Umgang mit der Gegenseite und aktueller Wissensstand durch stete Fortbildung.  

Mein Leistungsspektrum im Bereich des Arbeitsrechtes umfasst alle Gesichtspunkte, die das Gebiet des Arbeitsrechtes sowie die angrenzenden Bereiche wie Sozialversicherungs-, Aufenthaltserlaubnis- und Arbeitserlaubnisrecht sowie Datenschutz betreffen:

Vorbereitende Rechtsberatung:

Meine Erfahrung zeigt, dass die Arbeitgeberseite in diesem Punkt maßgeblicher Ansprechpartner ist. Betroffen sind alle Gebiete des Arbeitsrechtes, seien es Fragen bei der Einstellung von Arbeitnehmern, Fragen im Rahmen der Beschäftigung oder Fragen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ziel der Rechtsberatung ist es, bereits frühzeitig gestalterisch Einfluss zu nehmen, um spätere Rechtsstreitigkeiten weitestgehend zu vermeiden oder sich für einen etwaigen Rechtsstreit eine möglichst gute Ausgangsposition zu verschaffen. Es gilt die Rechtsprechung im Arbeitsrecht im Sinne der Unternehmensziele zu nutzen und die gegebenen Spielräume zu gestalten.

Begleitung im Ablauf des Arbeitsverhältnisses:

Hier sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen angesprochen. Die Begleitung ist umfassend. Sie beginnt bei der Ausarbeitung und Prüfung der unterschiedlichen Verträge mit diversen Musterklauseln, setzt sich fort über das weite Feld der arbeitsrechtlichen Alltagsfragen und endet bei Disziplinarmaßnahmen. Letztlich führt die arbeitsrechtliche Begleitung auch zur Vertretung vor Gericht. Bei Bestehen eines Betriebsrates sind hier zudem die umfangreichen Beteiligungsrechte zu beachten.

Begleitung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

Auch hier sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen angesprochen. Die Begleitung  betrifft die in der Praxis weitaus wichtigste Frage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nämlich Kündigung, Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag mit der stets relevanten Frage nach einer Abfindung sowie zuletzt das Zeugnis. Insbesondere hier führt die arbeitsrechtliche Begleitung auch zur Vertretung vor Gericht. Bei Bestehen eines Betriebsrates sind zudem die Beteiligungsrechte zu beachten.

Begleitung bei unternehmerischen Entscheidungen:

Die Schnelligkeit des Wirtschaftslebens und die Komplexität der Märkte stellt hohe Anforderungen an die unternehmerische Führung. Strategische Entscheidungen sind eine der Kernaufgaben des verantwortlichen Managements. Da neben der wirtschaftlichen Seite auch stets die Mitarbeiter betroffen sind, müssen für deren arbeitsrechtliche Belange ebenfalls Lösungen gefunden werden. Auch beinhalten Umstrukturierungen oft mitbestimmungspflichtige Betriebsänderungen, manchmal den Übergang von Betrieben oder Betriebsteilen und selten Massenentlassungen. Gerade bei Betriebsübergängen will der Erwerber Gewissheit, welche Verpflichtungen er in Bezug auf die Belegschaft des Zielobjektes zu beachten hat, an dessen Kauf er interessiert ist. Diese Frage ist Teil des Due-Diligence-Berichtes, der vom Investor in Auftrag gegeben wird, um das Zielobjekt zu prüfen und wo fachanwaltliche Kenntnisse zur Erstellung geboten  sind.

Näheres zum Arbeitsrecht finden Sie unter dem Menüpunkt - Information // Arbeitsrecht.